| Schützenvereinigung "Lützow" 1886 e.V. Essen-Steele | |||||||||||
Unsere SatzungSchützenvereinigung "Lützow" 1886 e.V. Essen Steele Vorwort: In der Schützenvereinigung "Lützow" 1886 e.V. Essen-Steele sind weibliche und männliche Personen gleichberechtigt. Satzung der Schützenvereinigung "Lützow" 1886 e.V. Essen-Steele § 1 - Name Der Verein führt den Namen Schützenvereinigung "Lützow" 1886 e.V. Essen-Steele. § 2 - Sitz Er hat seinen Sitz in Essen-Steele. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Essen eingetragen (Nr. 236). § 3 - Zweck
3.1
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigen-wirtschaftliche Zwecke. 3.2. Der Verein ist Mitglied des Rheinischen Schützenbundes und über diesen Mitglied im Deutschen Schützenbund, im Landessportbund, im Deutschen Sportbund der Deutschen Sportjugend, im DOSB und des Essener Sportbundes (ESPO). 3.3 Schützenvereinigung "Lützow" 1886 e.V. Essen-Steele ist parteipolitisch und konfessionell neutral. 3.4 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 4 - Ziele und Aufgaben
4.1
Der Verein bezweckt die jahrhundertealte Steeler Schützentradition aufrecht zu erhalten, die Pflege des traditionellen deutschen Schützenbrauchtums und die Interessen seiner Mitglieder in allen Angelegenheiten. 4.2. Zweck des Vereins ist die Förderung des Breitensportschießens, Freizeitsportschießens, Talentsichtung, Talentförderung, Leistungssportschießens. 4.3. Die Förderung der Jugendarbeit, im Schießsport, Brauchtum und Tradition. 4.4 Durchführung von Meisterschaften 4.5. Durchführung vom Traditionsschießen, Vogelschießen, Traditions- und Brauchtumsumzügen und Veranstaltungen. 4.6 Den Sport in jeder Beziehung zu fördern und die dafür erforderlichen Maßnahmen zu koordinieren unter besonderer Berücksichtigung der immer umfangreicher und gewichtiger werdender Freizeit. 4.7. Öffentlichkeitsarbeit § 5 - Rechtsgrundlagen
5.1
Rechtsgrundlagen der Schützenvereinigung "Lützow" 1886 e.V. Essen-Steele sind die Satzungen und die Ordnungen, die er zur Durchführung seiner Aufgaben beschließt. Die Ordnungen dürfen nicht im Widerspruch zur Satzung stehen. 5.2 Ordnungen und ihre Änderungen werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen. 5.3 Die Jugendordnung bedarf lediglich der Bestätigung. 5.4 Die Ordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung. 5.5 Die Schützenvereinigung "Lützow" 1886 e.V. Essen-Steele verpflichtet sich, für den Bereich des Schießsportes und der Schützentradition,
dem Deutschen Schützenbund 1861 e.V. über einen Landesverband des Deutschen Schützenbundes anzuschließen. 5.6 Weitere Zugehörigkeiten zu anderen Verbänden oder Organisationen sind möglich. 5.7 Der Verein erwirbt den Status der Mehrfachmitgliedschaft. § 6 - Mitgliedschaft
6.1
Der Verein hat aktive, passive und Ehrenmitglieder 6.2 Mitglied der Schützenvereinigung "Lützow" 1886 e.V. Essen-Steele können Förderer, Trägervereine, Interessengemeinschaften und Sport- Infrastruktureinrichtungen, die sich zum Betrieb und zur Unterhaltung gegründet haben. Über Ausnahmen in begründeten Fällen entscheidet die Jahreshauptversammlung. Die Anmeldung hat schriftlich unter Beifügung der Vereinssatzung zu erfolgen. Die Satzung der außerordentlichen Mitglieder muss sich vorrangig den Grundsätzen der Satzung der Schützenvereinigung "Lützow" 1886 e.V. Essen-Steele anschließen und diese anerkennen. 6.3 Neuaufnahmen von Mitgliedern, über die Aufnahme entscheidet die Versammlung. Die Entscheidung ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen. Über Ausnahmen in begründeten Fällen entscheidet die Jahreshauptversammlung. 6.4 Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Aufnahmetag. 6.5 Beendigung der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft eines Vereins endet durch Auflösung des Vereins. 6.6 Die Mitgliedschaft natürlicher Personen endet durch
6.7 Die Mitglieder sind berechtigt, an den Versammlungen und Veranstaltungen teilzunehmen. 6.8 Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines zu wahren, an der Erreichung seiner Ziele mitzuwirken und seine Satzung und Ordnungen zu befolgen. 6.9 Kein Mitglied hat Anspruch auf das Vermögen des Vereines. 6.10 Zur Deckung der laufenden Kosten erhebt die Schützenvereinigung "Lützow" 1886 e.V. Essen-Steele eigene Beiträge. 6.11 Die Höhe der Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt und ist in der Beitragsordnung festgeschrieben. 6.12 Die Zahlung der Beiträge erfolgt im ersten Quartal des jeweiligen Kalenderjahres. § 7 - Organe
7.1
Organe des Vereines sind:
7.2 Die Organmitglieder und sonstigen Mitglieder in den Gremien sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. 7.3 Die Versammlung kann dem Vorstand für seine Tätigkeit eine Vergütung im Rahmen § 8 - Mitgliederversammlung
8.1
Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereines. Sie setzt sich zusammen aus:
8.2 Die Mitglieder des Vorstandes (gemäß § 9.2 dieser Satzung) und die Ehrenmitglieder haben je eine Stimme. 8.3 Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die 8.4 Die ordentliche Mitgliederversammlung hat mindestens einmal im Kalenderjahr stattzufinden. 8.5 Anträge zu einer Mitgliederversammlung können von den Mitgliedern des Vereines schriftlich gestellt werden und müssen
mindestens 14 Tage vor Beginn der Versammlung bei dem Vorsitzenden eingereicht sein. 8.6 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn sie von Der Antrag ist schriftlich an den Vorsitzenden zu richten. 8.7 Die Kassenprüfer haben die gesamte Rechnungs-Kassenführung des Vereins auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und über das Ergebnis der zuständigen Mitgliederversammlung zu berichten. Rechnungsprüfer dürfen kein Vorstandsamt innehaben. 8.8 Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen. 8.9 Beschlussfassungen erfolgen mit einfacher Mehrheit, Personalwahlen erfolgen in geheimer Wahl, sollte darüber ein Antrag vorliegen. 8.10 Folgende Beschlüsse bedürfen einer 3/4 - Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der einberufenen Versammlung: § 9 - Vorstand
9.1
Der geschäftsführende Vorstand des Vereines im Sinne des § 26 BGB besteht aus:
Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. 9.2 Der Vorstand besteht aus:
Dem Verein steht es frei, den Vorstand um weitere fachkundige Personen zu erweitern. 9.3 Die Amtszeiten der Vorstandsmitglieder betragen 2 Jahre. Es wird in zwei Gruppen im Abstand von einem Jahr gewählt. Die Wahlen sind grundsätzlich schriftlich und geheim in der satzungsmäßig vorgeschriebenen Reihenfolge durchzuführen, es sei denn,
die Versammlung beschließt mit Mehrheit eine andere Regelung. 9.4 Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt, sofern sie nicht zurückgetreten sind. 9.5 Der Rücktritt eines Vorstandsmitgliedes innerhalb einer Wahlperiode muss dem Vorsitzenden der Schützenvereinigung "Lützow" 1886 e.V. Essen-Steele schriftlich erklärt werden. 9.6 Mit dem Wirksamwerden der Rücktrittserklärung/-en erlöschen die Rechte der/des Zurückgetretenen aus ihrer/seiner Wahl zum Vorstandsmitglied der Schützenvereinigung "Lützow" 1886 e.V. Essen-Steele Seine Haftungsansprüche bleiben bis zur Entlastung durch die Mitgliederversammlung bestehen. 9.7 Die Sitzungen des Vorstandes werden vom Vorsitzenden nach Bedarf einberufen. Er führt den Vorsitz. § 10 - Sportjugend
10.1
Die Sportjugend des Vereines führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel, die im Haushalt des Vereines auszuweisen sind. 10.2 Die Jugendversammlung ist das oberste Organ der Sportjugend des Vereines. § 11 - Weitere Regelungen in der Schützenvereinigung "Lützow" 1886 e.V. Essen-Steele
11.1
Alle weiteren notwendigen Organisations- Verfahrensabläufe, Beiträge, Ehrungen, Beförderungen usw. werden in Ordnungen festgelegt. § 12 - Umweltschutz und Dopingvorschriften Die Schützenvereinigung "Lützow" 1886 e.V. Essen-Steele verpflichtet sich, die Pflege der Tradition und des Brauchtums, des Schießsportes als Leistungs-, Breiten- und Freizeitsport unter Berücksichtigung des Umweltschutzes und der Dopingvorschriften, des Deutschen Schützenbundes und des DOSB ein zu halten. § 13 - Auflösung
13.1
Die Auflösung der Schützenvereinigung "Lützow" 1886 e.V. Essen-Steele kann nur in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Im Übrigen gelten die vorangegangen Bestimmungen. 13.2 Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft § 14 - Regelungen zur Satzung
14.1
Im Übrigen richtet sich die Satzung nach den gesetzlichen Vorschriften. 14.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Satzung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Satzungsbeschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Satzung im Übrigen unberührt. 14.3 An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten,
deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Satzung mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Essen-Steele den, 17.Februar 2017
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